Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sanitätshaus Brendle (Inh. Martin Brendle)
Höferlesbach 4
73525 Schwäbisch Gmünd
und für alle Standorte

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen des Sanitätshauses Brendle (im Folgenden „wir“ oder „Sanitätshaus“) gegenüber unseren Kunden (im Folgenden „Kunde“).
(2) Unsere AGB gelten für alle Filialen des Sanitätshauses, einschließlich aller zukünftigen Standorte.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung der Lieferung oder Leistung zustande.
(2) Soweit wir im Rahmen einer Versorgung aufgrund eines Vertrages mit einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse, Pflegekasse oder einem sonstigen Kostenträger tätig werden, gelten vorrangig die Regelungen des jeweiligen Kostenträgervertrages sowie die gesetzlichen Vorgaben. Diese Regelungen können von diesen AGB abweichen und haben im Konfliktfall Vorrang.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro und beinhalten, sofern nicht anders angegeben, die gesetzliche Mehrwertsteuer.
(2) Mündliche Preisauskünfte, die vom Sanitätshaus Brendle erteilt werden, sind als Richtpreise zu verstehen. Der endgültige Preis ergibt sich aus dem Vertrag und der Auftragsbestätigung.
(3) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu leisten, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

§ 4 Lieferung und Leistung
(1) Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde ein verbindlicher Termin ausdrücklich vereinbart.
(2) Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.
(3) Das Sanitätshaus Brendle übernimmt keine Haftung für Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt oder durch unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden.

§ 5 Fallpauschalen und Hilfsmittel zur Miete
(1) Soweit im Rahmen der Auftragserfüllung Fallpauschalen zur Anwendung kommen, wird der Kunde im Vorfeld über die Höhe der Pauschale und den zugrundeliegenden Leistungsumfang informiert.
(2) Die gelieferten Hilfsmittel, auch Hilfsmittel zur Miete, bleiben Eigentum des Sanitätshauses Brendle, auch wenn sie dem Kunden zur Nutzung überlassen werden.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Hilfsmittel, einschließlich Hilfsmittel zur Miete, pfleglich und schonend zu behandeln und diese nach Gebrauch in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
(4) Nach der Rückgabe werden die Hilfsmittel vom Sanitätshaus medizinisch aufbereitet und anderen Personen zur Verfügung gestellt. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Neuware.
(5) Bei Verlust, Beschädigung oder einer über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehenden Verschlechterung des Hilfsmittels haftet der Kunde, soweit der Schaden von ihm oder von Dritten, denen er die Nutzung ermöglicht hat, vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht wurde. Normale Gebrauchsspuren bei vertragsgemäßer Nutzung bleiben hiervon unberührt.
(6) Die Höhe der Fallpauschale bleibt auch dann bestehen, wenn die Hilfsmittel durch den Kunden nicht vollständig genutzt oder vorzeitig zurückgegeben werden.

§ 6 Haftung und Gewährleistung
(1) Für die Richtigkeit und Qualität der gelieferten Produkte haften wir im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
(2) Unsere Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits zurückzuführen sind, bleibt unberührt.
(3) Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen.

§ 7 Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nur zu, soweit dieses gesetzlich vorgesehen ist, insbesondere bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen. Über ein bestehendes Widerrufsrecht wird der Kunde gesondert informiert.
(2) Das Widerrufsrecht kann insbesondere bei Waren ausgeschlossen sein, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn eine vorhandene Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

§ 8 Auftragsabwicklung im Auftrag der Krankenkassen
(1) Wir handeln in bestimmten Fällen im Rahmen von Verträgen mit gesetzlichen oder privaten Krankenkassen, Pflegekassen oder sonstigen Kostenträgern, insbesondere bei der Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln.
(2) In diesen Fällen gelten vorrangig die gesetzlichen Vorgaben sowie die Vereinbarungen, die zwischen dem Sanitätshaus und dem jeweiligen Kostenträger getroffen wurden. Diese können insbesondere abweichende Regelungen zu Preisen, Lieferbedingungen, Genehmigungen, Abrechnung, Eigentum, Rückgabe, Reparaturen, Wartung, Fallpauschalen und Kostenübernahmen enthalten.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Beantragung, Verlängerung und Abrechnung einer Versorgung mitzuwirken und hierfür erforderliche Unterlagen, insbesondere ärztliche Verordnungen, Genehmigungen, unterschriebene Lieferscheine, Empfangsbestätigungen oder sonstige vom Kostenträger angeforderte Nachweise, rechtzeitig bereitzustellen.
(4) Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht trotz entsprechender Aufforderung nicht oder nicht rechtzeitig nach, kann dies Auswirkungen auf die weitere Versorgung und/oder die Kostenübernahme durch den Kostenträger haben. Wird die Kostenübernahme wegen fehlender oder verspäteter Mitwirkung abgelehnt, können dem Kunden hierdurch Kosten entstehen, soweit eine Berechnung an den Kunden nach den gesetzlichen Vorgaben und den jeweiligen Kostenträgerverträgen zulässig ist.
(5) Soweit der jeweilige Kostenträgervertrag eine Berechnung bestimmter Kosten gegenüber dem Kunden ausschließt, erfolgt keine Berechnung dieser Kosten an den Kunden.

§ 9 Datenschutz
(1) Wir verpflichten uns, die personenbezogenen Daten der Kunden nur im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern.
(2) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Kunden im Rahmen der Versorgung in unserer Datenschutzerklärung. Diese wird dem Kunden bei Vertragsabschluss bzw. bei Beginn der Versorgung zur Verfügung gestellt.
(3) Weitere Informationen zum Datenschutz werden dem Kunden im Rahmen der Unterzeichnung der Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

§ 10 Nebenabreden
(1) Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
(2) Eine Vereinbarung, die von diesen AGB abweicht, wird nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie ausdrücklich und schriftlich getroffen wurde.

§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Sanitätshauses Brendle, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.