Wichtige Informationen unserer Branche

Die Bundesregierung plant mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, die Vergütung für Hilfsmittelversorgungen in den Jahren 2027 und 2028 pauschal um drei Prozent zu kürzen.

Betroffen sind beispielsweise Versorgungen mit Rollstühlen, Pflegebetten, Kompressionsstrümpfen, Bandagen, Orthesen, Prothesen, Gehhilfen und Inkontinenzhilfen. Für diese Versorgungen sollen Sanitätshäuser künftig drei Prozent weniger Geld von den gesetzlichen Krankenkassen erhalten.

Wichtig dabei: Es werden nicht drei Prozent vom Gewinn abgezogen, sondern drei Prozent von der gesamten Vergütung. Davon müssen wir jedoch weiterhin das Hilfsmittel selbst sowie Beratung, Maßnehmen, individuelle Anpassung, Einweisung, Dokumentation, Fahrten, Lagerung, Nachkontrollen und Personal bezahlen.

Für Patientinnen und Patienten kann die Kürzung deshalb ganz konkrete Folgen haben: weniger Zeit für Beratung, eine kleinere Produktauswahl, mehr private Aufzahlungen, weniger kostenlose Zusatzleistungen, längere Wartezeiten und langfristig weniger wohnortnahe Fachbetriebe.

Warum wir diese Kürzung für falsch und gefährlich halten, erklären wir im folgenden Beitrag ausführlich.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht einen pauschalen Abschlag von drei Prozent auf die Vergütung von Hilfsmittelversorgungen vor. Diese Kürzung trifft eine Branche, die seit Jahren unter massivem wirtschaftlichem Druck steht. Gleichzeitig steigen die Einkaufspreise, Lohnnebenkosten, Energie-, Fahrzeug-, Miet- und Betriebskosten. Hinzu kommen immer umfangreichere Anforderungen an Dokumentation, Datenschutz, Qualitätsmanagement, Präqualifizierung, Kostenvoranschläge, Genehmigungsverfahren und Vertragsverwaltung. Die Politik kürzt damit nicht drei Prozent eines üppigen Gewinns. Sie kürzt drei Prozent der gesamten Vergütung. Bei ohnehin knapp kalkulierten Versorgungen kann ein Abschlag von drei Prozent den verbleibenden wirtschaftlichen Ertrag erheblich reduzieren, vollständig aufzehren oder eine bisher gerade noch kostendeckende Versorgung unmittelbar in ein Verlustgeschäft verwandeln.

Wo genau sollen wir diese drei Prozent einsparen? An der Qualität der eingesetzten Hilfsmittel? An der Zeit, die wir für Beratung, Maßnahme, Anpassung und Einweisung benötigen? An Hausbesuchen, Nachkontrollen und Nacharbeiten? An der Erreichbarkeit? An der wohnortnahen Versorgung? Oder an den Mitarbeitern, die täglich Verantwortung für kranke, behinderte, pflegebedürftige und ältere Menschen übernehmen?

Die verantwortlichen Akteure werden sehr schnell feststellen, welche Auswirkungen diese Kürzungen tatsächlich haben werden: Das Versorgungsniveau wird deutlich sinken. Patienten werden im Rahmen der gesetzlichen Versorgung zunehmend nur noch das absolute medizinisch notwendige Mindestmaß erhalten. Für eine ausführliche Beratung, individuelle Produktauswahl, zusätzliche Anpassungen, umfangreiche Nachbetreuung und besondere Serviceleistungen wird bei weiter sinkenden Vergütungen immer weniger wirtschaftlicher Spielraum bestehen.

Die Beratung wird kürzer und stärker standardisiert. Die Produktauswahl wird sich zunehmend auf die günstigste ausreichende Versorgung beschränken. Individuelle Wünsche und qualitativ höherwertige Lösungen werden häufiger nur noch gegen private Mehrkosten möglich sein. Hausbesuche, zusätzliche Fahrten, kurzfristige Termine und aufwendige Nacharbeiten werden nicht mehr selbstverständlich kostenlos erbracht werden können. Auch eine deutliche Verschiebung zwischen gesetzlich und privat versicherten Patienten ist absehbar. Wo private oder selbst zahlende Versorgungen wirtschaftlich tragfähig vergütet werden, können Betriebe mehr Zeit, Beratung und Service anbieten. Gesetzlich Versicherte werden dagegen immer häufiger erleben, dass ihre Krankenkasse lediglich eine Minimalversorgung finanziert und eine tatsächlich angemessene, alltagstaugliche oder qualitativ höherwertige Versorgung nur durch eigene Zuzahlungen erreichbar ist. Damit werden am Ende die Bürger selbst zur Kasse gebeten.

Wer eine Versorgung möchte, die über das absolute Mindestmaß hinausgeht, wird deutlich mehr privat bezahlen müssen. Die Kosten verschwinden also nicht. Sie werden lediglich aus der gesetzlichen Krankenversicherung heraus auf Patienten und deren Familien verlagert. Nicht jeder Mensch wird sich eine bessere Versorgung leisten können. Damit entsteht zwangsläufig eine Zweiklassenversorgung: eine Minimalversorgung für diejenigen, die auf die Leistung der Krankenkasse angewiesen sind, und eine deutlich bessere Versorgung für diejenigen, die privat zuzahlen können. Gleichzeitig werden weitere Fachbetriebe schließen oder sich aus besonders aufwendigen, risikoreichen und schlecht vergüteten Versorgungsbereichen zurückziehen. Gerade kleinere, wohnortnahe Betriebe können dauerhaft keine Leistungen erbringen, bei denen steigende Kosten auf sinkende Vergütungen treffen. Die Folgen sind längere Wege, längere Wartezeiten, weniger Auswahl, weniger Wettbewerb und eine schlechtere Versorgung insbesondere im ländlichen Raum. Unsere Branche wird seit Jahren wirtschaftlich gemolken.

Immer neue Anforderungen, Nachweise, Dokumentationen und Verwaltungsaufgaben werden selbstverständlich eingefordert, ohne dass der damit verbundene Aufwand angemessen vergütet wird. Gleichzeitig steigen die Erwartungen an Qualität, Schnelligkeit, Erreichbarkeit, Lieferfähigkeit, Beratung und Service. Damit muss Schluss sein.

Unser Leitgedanke lautet deshalb: Jetzt erst recht. Wir werden künftig konsequent prüfen, welche Leistungen tatsächlich Bestandteil der vertraglich vereinbarten Vergütung sind und welche nicht. Kostenlose Lagerflächen für Eigentum, Rückläufer, Reparaturen oder Versorgungsbestände der Krankenkassen werden wir nicht mehr selbstverständlich zur Verfügung stellen.

Zusätzliche Dokumentationen, Sondernachweise, wiederholte Rückfragen, Fahrten, Abholungen, Anlieferungen, Zwischenlagerungen und sonstige Mehraufwände werden wir – soweit rechtlich und vertraglich zulässig – gesondert berechnen. Jede zusätzliche Fahrt verursacht Personal-, Fahrzeug- und Energiekosten. Jede geforderte Dokumentation bindet qualifizierte Arbeitszeit. Jede Lagerfläche kostet Miete, Energie, Versicherung und Organisation. Jede zusätzliche Prüfung, Rückfrage und Nachforderung erzeugt Verwaltungsaufwand.

Es gibt keinen sachlichen Grund, weshalb Leistungserbringer diese Kosten dauerhaft unentgeltlich für Krankenkassen übernehmen sollen. Wer drei Prozent der Vergütung streicht, darf nicht gleichzeitig erwarten, dass sämtliche bisherigen Zusatzleistungen weiterhin kostenlos erbracht werden. Wir werden nicht länger versuchen, politische Kürzungen durch unbezahlte Mehrarbeit, stagnierende Investitionen, schlechtere Personalbedingungen oder den Verzicht auf wirtschaftlich notwendige Entscheidungen auszugleichen. Wir werden unsere Kosten transparent machen und Leistungen konsequent nach ihrem tatsächlichen Aufwand kalkulieren.

Vielleicht gibt es auf internationalen Onlineplattformen wie TEMU auch einen vermeintlich besonders günstigen Rollstuhl, eine billige Gehhilfe oder eine Bandage zum Bruchteil des üblichen Preises. Dann erhält der Patient allerdings lediglich ein Produkt in einem Karton.

Er erhält keine qualifizierte Bedarfsermittlung, keine individuelle Anpassung, keine Sitz- und Positionierungsberatung, keine fachgerechte Einweisung, keine Sicherheitsprüfung, keine Reparaturstruktur, keine kurzfristige Ersatzversorgung, keine Nachkontrolle und keinen verantwortlichen Ansprechpartner vor Ort. Genau darin liegt der grundlegende Denkfehler dieses Gesetzes.

Hilfsmittelversorgung wird behandelt, als ginge es ausschließlich um den möglichst günstigen Einkauf eines Gegenstandes. Tatsächlich finanziert die Vergütung jedoch eine vollständige medizinisch-handwerkliche Dienstleistung – einschließlich Beratung, Anpassung, Dokumentation, Haftung, Nachsorge und dauerhafter Versorgungsverantwortung.

Wer den Preis immer weiter drückt, fördert nicht automatisch Effizienz. Er fördert den Import möglichst billiger Standardprodukte, schwächt das deutsche Gesundheitshandwerk, gefährdet Ausbildungs- und Arbeitsplätze und zerstört regionale Versorgungsstrukturen. Damit wird nicht nur die Hilfsmittelversorgung beschädigt.

Es wird auch deutsche Wertschöpfung vernichtet. Fachbetriebe schließen. Ausbildungsplätze verschwinden. Qualifizierte Mitarbeiter wechseln in andere Branchen. Regionale Strukturen brechen weg. Immer mehr Produkte werden aus dem Ausland bezogen, während Deutschland gleichzeitig an Know-how, Steuereinnahmen, Sozialabgaben und wirtschaftlicher Unabhängigkeit verliert. Die vermeintliche Einsparung bei der Krankenkasse führt dann an anderer Stelle zu höheren Kosten: durch Fehlversorgungen, Folgeerkrankungen, zusätzliche Arztkontakte, vermeidbare Krankenhausaufenthalte, längere Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit und den Verlust regionaler Infrastruktur.

Dieses Gesetz ist daher keineswegs zu Ende gedacht. Es betrachtet lediglich die kurzfristige Kürzung einer einzelnen Ausgabenposition und ignoriert die mittel- und langfristigen Folgen für Patienten, Betriebe, Beschäftigte und die deutsche Volkswirtschaft. Wer eine funktionierende Versorgungsstruktur über Jahre finanziell aushöhlt, spart nicht nachhaltig. Er schafft die Voraussetzungen dafür, dass diese Struktur zusammenbricht.

Die Politik hat sich mit diesem Gesetz daher kein solides Sparmodell geschaffen, sondern ein eigenes Grab geschaufelt. Sind Fachbetriebe, qualifizierte Mitarbeiter, Ausbildungsstrukturen und wohnortnahe Versorgungsangebote erst einmal verschwunden, lassen sie sich nicht kurzfristig und schon gar nicht kostengünstig wieder aufbauen.

Die Folgen dieses Gesetzes werden nicht bei anonymen Unternehmensgewinnen ankommen. Sie werden unmittelbar sichtbar werden:
In einem deutlich sinkenden Versorgungsniveau, kürzeren Beratungszeiten, günstigeren Produkten, höheren privaten Aufzahlungen, weniger wohnortnahen Fachbetrieben und einer zunehmenden Ungleichbehandlung zwischen Patienten, die sich eine bessere Versorgung leisten können, und denen, die auf das von der Krankenkasse finanzierte Mindestmaß angewiesen sind. Das ist keine nachhaltige Beitragssatzstabilisierung. Es ist eine Verlagerung der Kosten auf Leistungserbringer, Beschäftigte und Patienten – und letztlich ein politisch verursachter Qualitätsabbau in der Versorgung kranker und behinderter Menschen.

Am Ende bleibt möglicherweise der billige Rollstuhl aus dem Internet. Aber niemand ist mehr da, der beurteilt, ob er zum Patienten passt, ihn fachgerecht einstellt, bei Problemen hilft oder die Verantwortung für die Versorgung übernimmt.

Unterstützen Sie die Petition

Die Petition „Deutschland sieht rot“ fordert den Erhalt der individuellen Hilfsmittelversorgung und die Streichung des pauschalen Drei-Prozent-Abschlags. Jede Unterschrift hilft, den Verantwortlichen zu zeigen, dass eine sichere und wohnortnahe Hilfsmittelversorgung nicht weiter finanziell ausgehöhlt werden darf. Jetzt Petition unterzeichnen

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Aktuelle Informationen

Was Sie nicht verpassen sollten

Geänderte Öffnungszeiten

Aufgrund eines vermehrten Krankenstandes unserer Mitarbeiter kann es aktuell zu geänderten Öffnungszeiten kommen. Wir tun unser Möglichstes zu den Kernzeiten für Sie da zu sein. Bitte beachten Sie, dass es außerdem zu längeren Wartezeiten kommen kann. Die aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte hier. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Richtig niesen und husten ist in der heutigen Zeit wichtiger denn je. Dieser kleine Film veranschaulicht, wie schnell Bakterien und Viren unbewusst verteilt werden können.


 

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Der Einkauf bei uns vor Ort

Als Gesundheitshaus haben wir, trotz abgeschaffter Corona-Regeln und Verordnungen, dennoch einige nützliche Tipps:

Um sich und andere zu schützen, halten Sie bitte einen Mindestabstand von ca. 1,5 Metern zu anderen Personen ein. 

Gemäß unseres Hygieneplans werden alle Kontaktflächen nach jeder Benutzung desinfiziert. Dies gilt insbesondere im Bereich der Verkaufstheken und Kassensysteme. 

Wenn möglich, zahlen Sie bitte bargeldlos mit Ihrer EC-Karte. 

Eine Maskenpflicht gibt es nicht mehr. Wer ein geschwächtes Immunsystem hat, kann sich mit dem Tragen einer Maske dennoch schützen. 
Wir empfehlen bei einem Besuch bei uns weiterhin das Tragen einer FFP2 Maske.

Ich fühle mich krank, benötige aber dringend ein Hilfsmittel. Was kann ich tun?

Wenn Sie sich krank fühlen, aber dringend eine Versorgung benötigen, nehmen Sie bitte vorab telefonisch Kontakt mit uns auf. 
Sollte das Hilfsmittel keine Anpassung benötigen, können wir es Ihnen zuschicken oder Sie lassen es von einer dritten Person abholen. Ggf. kommt auch eine Lieferung mit Anpassung zu Hause in Frage. 

Ihre ärztliche Verordnung können Sie uns bequem per Post zuschicken. Bei einer direkten Lieferung von uns nehmen wir es auch gerne persönlich entgegen. 

Weitere Fragen?

Haben Sie Fragen, die wir hier nicht beantwortet haben? Kontaktieren Sie uns! Haben Sie keine Scheu. Es gibt keine „dummen“ Fragen. 
Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail, schicken Sie uns ganz klassisch einen Brief. Ihr Anliegen wird bei uns gehört und Sie bekommen kompetente und fachkundige Auskunft. 

Wichtige Sicherheitshinweise

Herstellerinformationen

Um Sie stets über aktuelle Vorkommnisse informieren zu können, haben Sie nachfolgend die Möglichkeit die Kundeninformationen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einzusehen.

Die Kundeninformationen enthalten beispielsweise Informationen von Herstellern über eigenverantwortlich durchgeführte Rückrufe von Medizinprodukten. Für weitergehende Informationen klicken Sie bitte auf den Knopf am Ende des Textes. Es öffnet sich dann die entsprechende Website des BfArM in einem neuen Fenster.

Hinweis: Die auf der Seite abrufbaren Kundeninformationen wurden von den Herstellern, deren Bevollmächtigten oder Einführern von Medizinprodukten verfasst. Für den Inhalt der Kundeninformationen sind die angegebenen Firmen verantwortlich.


Risikoinformationen

Um Sie stets über aktuelle Vorkommnisse informieren zu können, haben Sie nachfolgend die Möglichkeit die Risikoinformationen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einzusehen.

Die Risikoinformationen enthalten Informationen über Risiken durch Medizinprodukte und die zur Beseitigung, Verringerung oder Verhinderung des erneuten Auftretens der Risiken vom BfArM empfohlenen Maßnahmen. Die Empfehlungen beruhen auf der Auswertung von Risikomeldungen, die das BfArM aus dem In- und Ausland erhält.
Für weitergehende Informationen klicken Sie bitte auf den Knopf am Ende des Textes. Es öffnet sich dann die entsprechende Website des BfArM in einem neuen Fenster.

Hinweis: Für den Inhalt der Risikoinformationen ist das BfArM verantwortlich.