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Bei einigen Kindern mit Behinderungen kann es notwendig sein, dass der zu nutzende Reha-Autositz durch Umbauten / Modifikationen an die Bedürfnisse des Kindes angepasst werden muss. In diesem Fall erlischt normalerweise die straßenverkehrsrechtliche Zulassung des Autositzes.
Derjenige, der die Modifikation vornimmt, muss im rechtlichen Sinne hierfür dann auch haften. Die Prüfnorm ECE 44/04 (die für die Zulassung von Auto-Kindersitzen relevant ist) beinhaltet eine Ausnahmegenehmigung für den Transport von behinderten Kindern.
Aufgrund dieser Ausnahmeregelung dürfen Eltern modifizierte Auto-Kindersitze im Straßenverkehr auch ohne Bauart-Prüfung / Zulassung benutzen.
Reha-Autositze (wie z.B. der Thomashilfen Autositz „RECARO Monza Reha“), die eine sicherheitstechnische Prüfung gemäß ECE 44 bestanden haben und nicht nachträglich weiter modifiziert wurden, sind als „Rückhalteeinrichtung für spezielle Anforderung S“ zugelassen und mit einem Aufkleber gekennzeichnet. Das Mitführen einer ärztlichen Bescheinigung ist für solche sicherheitstechnisch geprüften Sitze nicht erforderlich.
Für alle anderen, nachträglich modifizierten Auto-Kindersitze ohne Sicherheitsprüfung muss grundsätzlich eine ärztliche Bescheinigung von den Eltern mitgeführt werden. Hierin wird bestätigt, dass das Kind nur diese spezielle besondere Rückhalteeinrichtung im Auto nutzen kann. Diese Bescheinigung muss alle 4 Jahre neu überprüft und ausgestellt werden.
Hier finden Sie einen Vordruck der ärztlichen Bescheinigung und den entsprechenden Auszug aus der StVZO zum Download.
Grundsätzlich sollte zunächst versucht werden, das Kind mit einer bauartgenehmigten Rückhalteeinrichtung zu versorgen. Die Prüfung aller Bauteile erfolgt hier durch TÜV und Hersteller. Bei individuell angepassten Rückhalteeinrichtungen muss dagegen die straßenverkehrsrechtliche Eignung im Einzelfall geprüft werden. Jede Veränderung eines bauartgenehmigten Kinder-Autositzes kann z.B. im Falle eines Unfalls zu Verletzungen durch umherfliegende Teile führen.
Die GFMCF-Klassifikation (German Functional Mobility Classification Framework) ist ein anerkanntes System zur Einordnung der funktionellen Mobilität von Kindern mit motorischen Einschränkungen, insbesondere bei infantiler Zerebralparese und ähnlichen neurologischen Erkrankungen.
Im Fokus steht nicht, was ein Kind theoretisch kann, sondern wie es sich im Alltag tatsächlich fortbewegt – etwa in der Kita, zu Hause, draußen oder in ungewohnten Umgebungen. Die GFMCF hilft dabei, den Alltag realistischer einzuschätzen und gezielte Fördermaßnahmen zu planen.
Wieviele Mobilitätsniveaus gibt es?
Fünf. Die fünf Mobilitätsniveaus haben wir Ihnen leicht verständlich links in unserem Downloadbereich zusammengefasst.
Wie wird das Mobilitätsniveau festgestellt?
Die Einstufung erfolgt durch erfahrene Fachkräfte – meist Physiotherapeut:innen, Ärzt:innen oder interdisziplinäre Teams in Reha-Zentren oder Einrichtungen für Kinder mit körperlichen Einschränkungen.
Die Einschätzung basiert auf:
– Beobachtungen im Alltag und im therapeutischen Setting
– Fragebögen und strukturierten Interviews mit Eltern, Pädagog:innen oder Pflegepersonen
– Bewegungsanalysen und standardisierten Tests (z. B. Gehtests, Sitzbalance, Transfers)
Dabei wird großer Wert auf eine alltagsnahe Beurteilung gelegt – es zählt nicht nur, was ein Kind in einer Therapiesituation zeigen kann, sondern wie es sich im gewohnten Umfeld tatsächlich bewegt.
Bleibt der Mobilitätsgrad immer gleich?
Nein. Die GFMCF beschreibt den aktuellen Stand der Mobilität – sie ist kein starres System, sondern bildet die momentane Situation ab.
Je nach therapeutischem Fortschritt, körperlicher Entwicklung oder auch Verschlechterung (z. B. durch Wachstumsschübe oder Operationen) kann sich der Mobilitätsgrad verändern. Deshalb wird die Einstufung regelmäßig überprüft, z. B. im Rahmen von:
– Verlaufsuntersuchungen
– Reha-Maßnahmen
– Hilfsmittelverordnungen
– Förderplangesprächen
Für Familien, Therapeut:innen und Ärzt:innen bietet die GFMCF eine einheitliche, nachvollziehbare Sprache, um den Förderbedarf und die Alltagstauglichkeit eines Kindes einzuschätzen. Sie hilft bei:
– der Auswahl geeigneter Hilfsmittel
– der Therapieplanung
– der Kommunikation mit Einrichtungen, Ämtern und Krankenkassen
– der realistischen Einschätzung von Zielen und Entwicklungsmöglichkeiten
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